26.09.2019

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) - Übergangsfrist bis 30.09.2020

Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 für die Einführung einer TSE für elektronische Kassensysteme verständigt.

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