02.05.2019
„Zuhause im Glück“ – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig
Dies hat das Finanzgericht Köln mit am 02.05.2019 veröffentlichten Urteil vom 28.02.2019 entschieden.

Dies hat das Finanzgericht Köln mit am 02.05.2019 veröffentlichten Urteil vom 28.02.2019 entschieden.
