Haartransplantationen nur in Ausnahmef?llen absetzbar
Rund die H?lfte aller M?nner erleidet bis zum 50. Lebensjahr einen genetisch bedingten Haarausfall. Frauen sind hingegen eher ab dem 50. Lebensjahr aufgrund hormoneller Ver?nderungen in der Menopause von Haarausfall betroffen. Der Haarverlust ist oft mehr als ein ?sthetisches Problem. F?r Betroffene kann er psychisch sehr belastend sein. Viele entscheiden sich daher f?r eine Haartransplantation. Die Kosten f?r einen solchen Eingriff betragen in Deutschland zwischen 4.000 und 14.000 Euro, je nach Anzahl der Transplantate (Grafts), Gr??e des Haarareals und Klinik. In besonderen F?llen erkennt sie das Finanzamt sogar an. Und zwar dann, wenn die OP aus medizinischen Gr?nden erfolgt.
Abzug einer au?ergew?hnlichen Belastung
Krankheitsbedingte Ausgaben k?nnen grunds?tzlich in der Steuererkl?rung als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt werden. Alle Kosten f?r Therapien, Hilfsmittel, Medikamente oder OPs werden anerkannt, sofern sie zur Linderung oder Heilung von Krankheitsfolgen beitragen oder k?rperliche M?ngel kompensieren. Behandlungen aus psychologischen Gr?nden k?nnen ebenfalls absetzbar sein. Erfolgt ein Eingriff im Gegensatz dazu aus rein kosmetischen Gr?nden oder verbessert nur das allgemeine Wohlbefinden, scheidet ein Steuervorteil aus. Da eine Haarwurzelverpflanzung immer eine kosmetische Leistung darstellt, kommt es auf die Ursache an, die dem Haarausfall zugrunde liegt.
Medizinisch notwendig oder rein kosmetisch
Beim Haarausfall werden zwei Ursachen unterschieden, einmal der krankheitsbedingte und einmal der genetische. Genetischer Haarausfall macht sich bei M?nnern ab dem 30. Lebensjahr sichtbar bemerkbar und gilt nicht als Krankheit. Genauso wenig gilt das f?r einen hohen Haaransatz oder ausgepr?gte Geheimratsecken. Eingriffe infolgedessen gelten daher als Sch?nheitsoperation und die Kosten sind steuerlich nicht absetzbar. Anders k?nnte es aussehen, wenn eine Erkrankung, ein Unfall oder eine Chemotherapie vorangegangen sind. Der Grund f?r die Haartransplantation ist dann eine Vorerkrankung zur?ckzuf?hren, die ?rztlich nachgewiesen sein muss.
Anforderungen an das ?rztliche Attest
Da das Finanzamt nicht von sich aus beurteilen kann, ob es sich um eine rein kosmetische oder medizinisch notwendige Haartransplantation handelt, liegen strenge Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vor. Eine subjektive Erkl?rung des Steuerpflichtigen oder eine Bescheinigung des vertrauten Hausarztes reicht hier nicht aus. F?r die steuerliche Absetzbarkeit ist ein fach?rztliches Attest eines Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes der Krankenkassen notwendig.
Im Attest m?ssen die Feststellungsmethode, das Krankheitsbild, der Schweregrad der Krankheit und deren Folgen genau erkl?rt sein. Zudem muss das Attest zwingend vor der Durchf?hrung der Haartransplantation vorliegen. Sollte sich die Krankenkasse oder der Beihilfetr?ger an den Behandlungskosten beteiligen, so ist dies ebenfalls ein Indikator f?r die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.
Liegen psychische Leiden wie Depressionen, Angstst?rungen oder soziale Phobien aufgrund des Haarausfalls vor, muss ein Gutachten vom psychologischen Dienst der Krankenkassen vorab eingeholt werden. Auch die Kosten f?r die Beseitigung oder Linderung psychischer Krankheiten sind steuerlich absetzbar. Allerdings empfehlen Gutachter in diesem Fall eher eine Psychotherapie anstatt einer Haartransplantation.
Einzelfallpr?fung trotz Nachweisen
Des Weiteren pr?ft das Finanzamt, ob die zumutbare Eigenbelastung durch die Summe der Ausgaben bei den au?ergew?hnlichen Belastungen in einem Jahr ?berschritten ist. Ist dies der Fall, wirkt es sich steuermindernd aus. Eine Haartransplantation kann also steuerlich absetzbar sein, wenn sie medizinisch indiziert ist und die entsprechenden Nachweise vorliegen. Die H?rden sind sehr hoch gesetzt und das Finanzamt ist angehalten, eine Einzelfallpr?fung und -bewertung der Umst?nde vorzunehmen.
(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)
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