30.10.2025

Bundesfinanzhof konkretisiert Grunds?tze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Mit Urteil vom 12.08.2025 - IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grunds?tze f?r die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert.

Im Streitfall besa? die Steuerpflichtige eine Ferienwohnung in einem bekannten Tourismusort. Ab dem Jahr 2016 vermietete sie die Wohnung als Ferienwohnung. Die Steuerpflichtige erzielte durchg?ngig Verluste aus der Vermietung. Mit dem Finanzamt (FA) kam es zum Streit dar?ber, ob die Voraussetzungen erf?llt waren, die f?r die steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Ferienwohnung gelten.

Der BFH hat mit seiner Entscheidung die bisherigen Grunds?tze best?tigt, nach denen bei einer ausschlie?lich an Ferieng?ste vermieteten und in der ?brigen Zeit hierf?r bereitgehaltenen Ferienwohnung Verluste ohne weitere Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen und damit mit anderen Eink?nften verrechnet werden k?nnen. Daf?r ist erforderlich, dass die orts?bliche Vermietungszeit ?ber einen l?ngeren Zeitraum nicht erheblich (das hei?t um mindestens 25 %) unterschritten wird. F?r die Ermittlung der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung ist auf einen zusammenh?ngenden Zeitraum von drei bis f?nf Jahren abzustellen.

Das FA und das Finanzgericht (FG) hatten die Grenze von 25 % f?r jedes Jahr einzeln gepr?ft. Daher hatten sie f?r ein Jahr die Vermietungsverluste steuerlich ber?cksichtigt, f?r andere Jahre hingegen nicht. Der BFH hat demzufolge die Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das FG zur?ckverwiesen. Das FG hat nunmehr die Auslastung der Ferienwohnung ?ber einen zusammenh?ngenden Zeitraum von drei bis f?nf Jahren zu pr?fen.

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(Pressemitteilung des BFH Nr. 065/25 - zum vollst?ndigen Urteil gelangen Sie hier.)