Studierende sollten an Steuererkl?rung denken
Das Wintersemester an den Universit?ten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorit?t haben. Aber wenn Studierende w?ssten, dass sie Tausende Euro an Steuern einsparen k?nnten, wenn sie ab sofort Belege sammeln, dann w?rde das Thema Geld und Steuern ins Blickfeld rutschen. Dieser Steuervorteil steht allen Studierenden im Masterstudium oder w?hrend einer Promotion offen.
Studierende im Bachelorstudium k?nnen ihn nur nutzen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorangegangen ist. Das Steuersparpotenzial kann weitreichend sein, auch wenn Studierende zu diesem Zeitpunkt ?berhaupt keine Steuern zahlen.
Steuervorteile f?r Studierende
Der Sachverhalt klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Der Gesetzgeber formuliert, dass es sich bei dem Studium um die zweite Ausbildung handeln muss, damit Steuerboni gew?hrt werden. Ausgeschlossen sind somit im Grunde nur Studierende im Bachelorstudium, die direkt nach dem Abitur mit dem Studium beginnen. Denn hierbei handelt es sich um die erste Ausbildung. Liegt schon ein Berufsabschluss beispielsweise aufgrund einer betrieblichen Ausbildung vor, sieht die Sache anders aus. Es kann sich daher finanziell lohnen, nach dem Abitur einen berufsqualifizierenden Ausbildungsgang - wenn auch nur von kurzer Dauer - zu absolvieren.
Ein Masterstudium wird vom Gesetzgeber hingegen als Zweitausbildung angesehen, da der Bachelorabschluss als erste Ausbildung eingestuft wird. F?r die Steuervorteile spielt es keine Rolle, ob an einer Universit?t, Fachhochschule oder Akademie studiert wird. Bedeutsam ist nur, dass Ausgaben vorliegen und f?r diese Belege gesammelt werden. Je mehr nachweisliche Ausgaben vorhanden sind, umso besser! Belege sind Nachweise in Form von Quittungen, Rechnungen, Best?tigungen oder eindeutig ausgewiesenen Abbuchungen vom Konto.
Was Studierende absetzen k?nnen
Heutzutage werden Tablets, Notebooks und Co. im Studium vorausgesetzt. Die gute Nachricht ist, dass die gesamte technische Ausstattung und Software abgesetzt werden k?nnen. Auch die Internetgeb?hren f?r die Nutzung werden akzeptiert. Fachb?cher, Laborkittel, Schreibtischlampen und Arbeitsmaterialien k?nnen vollst?ndig abgesetzt werden. Klar, ein Schreibblock, ein Stift und Druckerpapier kosten nicht die Welt, aber auch diese kleinen Ausgaben summieren sich ?ber die Monate. Auch die Kopier- und Bindekosten f?r die Abgabe einer Studienarbeit k?nnen zu Buche schlagen.
Studien- und Pr?fungsgeb?hren sind in Deutschland eine Ausnahme, doch werden von den Hochschulen regelm??ig Semesterbeitr?ge oder Immatrikulationsgeb?hren erhoben. Auch hier hei?t es, die Belege f?r die Kosten aufzuheben. Neben verschiedenen digitalen L?sungen reicht in einfachsten Fall ein gew?hnlicher Schuhkarton aus, um diese Nachweise f?r die Steuer abzulegen. Pro Studienjahr bietet sich ein eigener Karton an, da sich die Steuererkl?rung immer auf ein Kalenderjahr bezieht. Vielleicht wurden in jenem Jahr verpflichtende Exkursionen oder Studienfahrten durchgef?hrt, die ebenfalls das Portemonnaie belastet haben.
Fahrtkosten geh?ren in die Steuererkl?rung
Weitere Ausgaben verursacht das Semester- oder Monatsticket f?r die ?ffentlichen Verkehrsmittel. Auch diese Kosten sind f?r die Steuer relevant. Wer t?glich mit dem Auto zur Hochschule f?hrt, kann f?r die einfache Wegstrecke ein Kilometergeld, das Entfernungspauschale genannt wird, absetzen. F?r Pkw-Fahrten zu Lerngemeinschaften z?hlen sogar der Hin- und R?ckweg, da es sich um Reisekosten handelt. Als Nachweis f?r alle Fahrten bietet sich ein Art Fahrtenbuch an, in dem das Datum, die gefahrenen Kilometer und der Zweck als Nachweis festgehalten werden.
F?r den Umzug an den Studienort kann eine Umzugspauschale in H?he von 193 Euro geltend gemacht werden, ohne dass Einzelnachweise erforderlich sind. Diese gilt aber nur, wenn tats?chlich aus dem Elternhaus ausgezogen wird und man seinen Wohnsitz ummeldet. Geht es f?r ein Semester oder Jahr ins Ausland, kommen viele absetzbare Ausgaben, wie Reisekosten mit Verpflegungspauschalen hinzu. Diese sind auch f?r Exkursionstage oder Praktika ansetzbar.
Steuerlast gleich oder sp?ter senken
Die Ausgaben von Studierenden in einer zweiten Ausbildung lassen sich als Werbungskosten absetzen. Alles, was man daf?r tun muss, ist, f?r jedes Studienjahr freiwillig eine Steuererkl?rung abzugeben. Sollten neben dem Studium steuerpflichtige Eink?nfte, beispielsweise durch einen Nebenjob oder durch Vermietung, vorhanden sein, k?nnte sich der Steuervorteil je nach H?he der Eink?nfte teilweise sofort bemerkbar machen. Dies ist der Fall, wenn die Eink?nfte den Grundfreibetrag von 12.096 Euro bei weitem ?bersteigen und eine hohe Steuerlast entstanden ist. BAf?G und Unterhaltszahlungen z?hlen ?brigens nicht zum steuerrelevanten Einkommen.
Stehen den Ausgaben keine zu versteuernden Einnahmen gegen?ber, stellt das Finanzamt nach dem Einreichen der Steuererkl?rung einen Verlust fest. Dieser Verlust kann auf Antrag des Studierenden auf ein sp?teres Jahr irgendwann in der Zukunft vorgetragen werden. Das bedeutet, wenn eines Tages in der Zukunft der Beruf aufgenommen und der Job gut bezahlt wird, werden die Verluste der Studienjahre vom k?nftigen Einkommen abgezogen. Steuerrelevante Eink?nfte w?hrend des Studiums mindern den Verlustabzug in der Zukunft, w?hrend Eink?nfte aus einem Minijob sich darauf nicht auswirken.
Belege sammeln ist ein Muss
Studierenden wird daher geraten, w?hrend des Studiums die Steuererkl?rung im Auge zu behalten, um sp?ter ihre Steuern zu senken. Eine freiwillige Steuererkl?rung kann bis zu vier Jahre r?ckwirkend erstellt werden. Es ist also kein Nachteil, wenn Studierende bisher von diesem Steuervorteil nichts wussten. Allerdings werden Belege und Aufzeichnungen f?r die Erstellung aller r?ckwirkenden und zuk?nftigen Steuererkl?rungen ben?tigt.
(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)