Steuerliche Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen beschlossen
Der Bundestag hat am 6. November 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 (21/1937, sogenannte DAC-8-Richtlinie) beschlossen.
Damit wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet.
Der Finanzausschuss hatte am 5. November 2025 Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen, darunter redaktionelle Änderungen und Änderungen bei den Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen. Geändert wurde auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Das Gesetz bedarf nun der Zustimmung des Bundesrats.
(Mitteilung auf Deutscher Bundestag online)