Was ist neu im Dezember 2025?
Erstmals können Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ferngelenkt werden und der Fahrzeugschein ist nun per App abrufbar. Außerdem: Zuschläge bei Erwerbsminderungsrenten werden neu berechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Fernlenkung von Fahrzeugen startet
Ab dem 1. Dezember 2025 gilt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. In einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden – um zum Beispiel Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.
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Fahrzeugschein auf dem Smartphone: i-kfz-App gestartet
Mit der neuen i-kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein ist somit jederzeit griffbereit. Ein Abbild lässt sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnert Nutzerinnen und Nutzer zudem an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie zum Beispiel die regelmäßige Hauptuntersuchung.
Weitere Informationen zur i-kfz-App
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag wird neu berechnet
Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag. Ab Dezember wird der Zuschlag neu berechnet. Außerdem ändert sich das Auszahlungsverfahren: Der Zuschlag wird als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente
Ende der Bar-Rentenauszahlung
Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Dezember 2025 keine Renten mehr in bar auszahlen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.
Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der Deutsche Rentenversicherung
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet
Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien startet am 16. Dezember 2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches sind förderfähig.
Weitere Informationen zur EH 55-Plus-Förderung
Weg frei für die Speicherung von Kohlendioxid
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ermöglicht erstmals die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten für nicht vermeidbare Treibhausgase sind unverzichtbar.
Weitere Informationen zur Speicherung von Kohlendioxid
(Beitrag auf Bundesregierung online)