Rente und Minijob 2026: So viel dürfen Rentner hinzuverdienen
Viele Rentnerinnen und Rentner möchten auch nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell unabhängig bleiben oder ihre berufliche Tätigkeit in kleinerem Umfang fortsetzen. Ein Minijob kann hier die ideale Lösung sein – aber wie viel dürfen Rentner 2026 dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?
Verdienst im Minijob: Was geht in 2026?
Wenn Rentnerinnen und Rentner einen Minijob ausüben, gelten für sie die gleichen Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten. Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Minijob mit Verdienstgrenze: Die monatliche Verdienstgrenze steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 603 Euro (2025: 556 Euro). Das sind 7.236 Euro im Jahr.
- Kurzfristige Beschäftigung: Bei dieser Art von Minijob ist die Dauer auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – der monatliche Verdienst spielt hierbei keine Rolle. Auch für kurzfristige Beschäftigungen gilt ab Januar 2026 der neue gesetzliche Mindestlohn – also 13,90 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen zum Mindestlohn und wie sich dieser auf Minijobs auswirkt gibt es in unserem Artikel Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027.
Mehrere Minijobs kombinieren
Rentnerinnen und Rentner können auch mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig ausüben. Sie dürfen dann aber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben.
Der Gesamtverdienst aus allen Minijobs darf im Jahr 2026 603 Euro pro Monat nicht überschreiten. Andernfalls verlieren die Minijobs ihren Status und werden versicherungspflichtig.
Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze können Rentnerinnen und Rentner auch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. Der Verdienst spielt hier keine Rolle. Um Kürzungen der Rente zu vermeiden, müssen Rentnerinnen und Rentner aber die Hinzuverdienstgrenze abhängig von der Art der Rente beachten.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel Kurzfristige Beschäftigung neben Minijob: So geht’s.
So viel können Rentner in 2026 neben der Rente verdienen
Ein Minijob bietet vielen Rentnerinnen und Rentnern eine attraktive Möglichkeit, ihr Einkommen zu steigern. Ob ein Minijob sich auf die Höhe der Rente auswirkt, hängt vom Verdienst und der Rentenart ab. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
1. Altersrente: Hinzuverdienst ohne Einschränkungen
Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersrente beziehen, können ohne Einschränkungen hinzuverdienen – unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde oder nicht. Rentnerinnen und Rentner können sowohl in einem Minijob als auch in einer Beschäftigung mit einem Verdienst über der Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro weiterhin arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
2. Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstregelungen beachten
Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen spezielle Hinzuverdienstgrenzen beachten:
- Teilweise Erwerbsminderung: Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 voraussichtlich bei 41.527,50 Euro jährlich.
- Volle Erwerbsminderung: Die Grenze für den Hinzuverdienst wird ab 2026 voraussichtlich bei 20.763,75 Euro jährlich liegen.
Ein Minijob mit Verdienstgrenze stellt für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderungsrente kein Problem dar. Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen jedoch die Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.
Beispiel
Ein Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente darf 2026 maximal 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen. Verdient er monatlich 600 Euro in einem Minijob, hat das keine Auswirkungen auf seine Rente.
3. Hinterbliebenenrente: Freibeträge im Blick behalten
Auch Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente können grundsätzlich zusätzliches Einkommen mit einem Minijob erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Allerdings gibt es einen Freibetrag, der nicht überschritten werden darf. Dieser liegt aktuell bei 1.076,86 Euro pro Monat.
Wenn der Verdienst aus dem Minijob (zusammen mit anderen Einkünften wie etwa einer Altersrente) diesen Betrag überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.
Vorabinformation: Die nächste Erhöhung der Freibetragsgrenze erfolgt zum 1. Juli 2026.
Weitere Details und wichtige Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Neu ab 2026: Die Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 soll es eine neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner geben, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten möchten – die Aktivrente.
- Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, was einen jährlichen steuerfreien Betrag von 24.000 Euro bedeutet.
- Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig in Rente gegangen sind oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können diese Regelung erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen.
Die Aktivrente stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, das Einkommen im Ruhestand erheblich zu steigern.
Weitere Informationen zur Aktivrente gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.
Ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleitertätigkeiten: Mehr ist ab 2026 möglich
Wer sich neben der Rente ehrenamtlich engagieren oder als Übungsleiter tätig sein möchte, kann von steuerfreien Aufwandsentschädigungen profitieren:
- Ab 2026 soll die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro jährlich steigen.
- Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich erhöht werden.
Diese Pauschalen ermöglichen es, sich ohne steuerliche Nachteile ehrenamtlich zu engagieren oder als Übungsleiter tätig zu sein.
Für weiterführende Informationen lesen Sie unseren Magazin-Artikel: Übungsleiter oder Ehrenamt: So profitiert man im Minijob.
Individuelle Beratung der Rentenversicherung nutzen
Um sicherzustellen, dass die Rente nicht gekürzt wird oder Rentenansprüche verloren gehen, sollten Rentnerinnen und Rentner vor der Aufnahme eines Minijobs eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Die Experten dort können die persönliche Situation bewerten und wertvolle Hinweise geben.
Für Fragen steht das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.
Nützliche Informationen finden Sie auch in unserem Magazin-Artikel Das ABC der wichtigsten Renteninformationen – das sollten Minijobber wissen!
Fazit: Minijobs bieten Rentnern im Jahr 2026 viele Vorteile
Minijobs sind auch 2026 eine gute Möglichkeit für Rentnerinnen und Rentner, etwas hinzuzuverdienen. Mit den richtigen Informationen und einer persönlichen Beratung lassen sich Rentenansprüche sicher und optimal ergänzen.
(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)